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Das Drama

Ein Wohnmobil begeht Selbstmord
Ende Januar 2003 fiel die Entscheidung: unser Wohnmobil sollte verkauft werden. Interessenten (ernsthafte) waren bald gefunden. Einer davon, Ralf aus Hamburg, war so versessen auf ausgerechnet unser Wohnmobil, dass er bis zuletzt hoffte, zum Zuge zu kommen, obwohl er nach dem „Windhundprinzip“ nur an dritter Stelle lag. Seine Mails schickte er unverdrossen mit dem (fast) unwiderstehlichen  Betreff: "Sehnsucht nach Ihrem sehr schönen Wohnmobil !!!" Als feststand, dass er das Rennen nicht machen würde, war er traurig. Ralf konnte ja nicht ahnen, was da auf ihn zugekommen wäre!
 
Ich wollte den Verkauf etwas hinauszögern, da wir im März noch einen Skiurlaub geplant hatten. Am Samstag 15.03. war es dann endlich so weit. Kurz vor 12 Uhr war die Übergabe - gerade noch rechtzeitig, um den Erlös bei der  Postbank einzuzahlen.

Etwas Wehmut, aber auch Erleichterung, alles schien OK.

Doch dann nahm das Drama, denn zu einem solchen sollte es sich entwickeln, unerbitterlich seinen Lauf: Am Nachmittag des nächsten Tages (Sonntag 16.03.) ruft der Käufer an und schildert das Unfassbare:

 

Unser Wohnmobil ist ausgebrannt !!!

 

Was war passiert? Der stolze Neubesitzer hatte voller Begeisterung sofort mit Frau und Kind eine Reise nach Franken unternommen. An einem kleinen See verbrachten sie ihre erste Nacht im neuen, fahrbaren Heim. Alle fanden es wunderbar.

Als er am nächsten Morgen wieder starten wollte, fing das Auto nach 100 Metern zu brennen an - Feuer im Motorraum!!! Ein Löschen war nicht möglich.
 
Personen sind zum Glück nicht zu Schaden gekommen. Aber natürlich stellte sich sofort die bange Frage:

Wer kommt für diesen Schaden auf?

 
Den ganzen Montag habe ich fieberhaft herumtelefoniert (frage zwei Juristen und du bekommst drei Antworten). Anfänglich sah es gar nicht gut aus, aber allmählich kristallisierte sich doch heraus:

Meine Versicherung muss zahlen.
Ausschlaggebend dafür war die Tatsache, dass das Fahrzeug noch nicht umgemeldet und mit dem alten Nummernschild unterwegs war.

Inzwischen hat die Versicherung das auch eingesehen und einen Sachverständigen
mit der Untersuchung beauftragt. Ergebnis: Totalschaden, Ursache: Kabelbrand im Bereich des Anlassers. Bei der Festlegung des Wiederbeschaffungswertes hielt sich der Sachverständige ganz an meinen „Verkaufsprospekt“ und setzte den vollen Verkaufspreis an, - bin ich froh!!!!
 
So bleibt wenigstens kein finanzieller Schaden. Das hing allerdings an einem seidenen Faden: Der Käufer hatte nämlich - für alle Eventualitäten - sogenannte rote Nummernschilder mitgebracht. Hätte er diese montiert, wäre die Versicherung des Käufers zuständig gewesen. Diese Versicherung hätte dann wohl argumentiert, dass bei einer roten Nummer nur die gesetzliche Haftpflicht, nicht aber Teilkasko (=Brand) eingeschlossen ist. Damit wäre die Katastrophe perfekt gewesen - grausam!!!

Was lernen wir daraus?:
 

 

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